Projekt 2020

Am 26. Februar 2020 verfügte der Stadtrat folgende Projektänderungen (Stadtratsbeschluss):

  • Verschiebung des Fussgängerstreifens über die Frankentalerstrasse und der südlichen Bushaltestelle um weitere 7 m vom Kreisel weg in Richtung Osten.

  • Die südliche Fahrspur der Frankentalerstrasse bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr wird auf 4.50 m verengt durch Verbreiterung der Mittelinsel beim Fussgängerstreifen.

  • Neue Velofurt zur Querung der Frankentalstrasse.

  • Das Trottoir stadtauswärts auf der Regensdorferstrasse soll künftig nur von Fussgängerinnen und Fussgängern beansprucht werden, es wird ein separater Radstreifen markiert.

  • Die Ampelanlagen am Knoten Regensdorfer-/Frankentalstrsse werden in den angepassten Plänen vollständig aufgeführt, in den ursprünglichen Plänen waren nicht alle Ampeln eingezeichnet.

  • Im Bereich der Liegenschaften Regensdorferstrasse 192-206 sollen in der Strassenmitte zehn Bäume ergänzt werden.

Dieser Stadtratsbeschluss ist aus den folgenden Gründen anzufechten:

  1. Die Forderung des Verwaltungsgerichts wird nicht erfüllt.
    Dieses fordert, dass die Situation beim geplanten Kreisel und dem südlichen Buswartehäuschen an der Frankentalerstrasse einer genauen, sachverständigen Überprüfung bedarf, welche nicht nur die Frage der Normenkonformität des Buswartehäuschen und der dortigen Zebrastreifen zum Inhalt hat, sondern umfassend die Sicherheit der Zufussgehenden, aber auch der Velofahrenden, aufgreift.“

  2. In der kantonalen Volksabstimmung vom 24. Sept. 2017 hat sich eine Mehrheit der Zürcher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dafür ausgesprochen, die Verfassung des Kantons Zürich Art. 1042bis wie folgt zu ergänzen:
    Der Kanton sorgt für ein leistungsfähiges Staatsstrassennetz für den motorisierten Privatverkehr. Eine Verminderung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen. Das vorliegende Strassenprojekt vermindert die Leistungsfähigkeit deutlich. Demgemäss verletzt es den Verfassungsartikel. Ein Ausgleich ist weder vorgesehen noch möglich.

  • Die Anforderungen an die Verkehrstangente Sihl-City, Altstetten, Europabrücke, Frankentalerstrasse, Regensdorf werden nicht beachtet. Zu den Anforderungen gehört die Entlastung des Höngger Zentrums.

  • Verfahrensfehler wurden begangen, zum Beispiel in Bezug auf die Behandlung der Rückweisung und die Fristen.