Urteil des Verwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat festgestellt:

“In Bezug auf die Sicherheit des Fuss- und Radverkehrs haben die zuständigen Behörden den entscheidrelevanten Sachverhalt nicht hinreichend abgeklärt: Es bedarf einer sachverständigen Überprüfung, welche Gefahren dem Langsamverkehr dadurch erwachsen, dass im Bereich der projektbetroffenen Hauptstrasse der Bau eines Kreisels mit angrenzendem Zebrastreifen und die Verlegung einer Bushaltestelle geplant sind.”