Mit Urteil vom 23. Januar 2020 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich den Rekurs Geering betreffend Änderung des Quartierplans erwartungsgemäss abgelehnt.
Ernst Geering wird diesen Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.
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Mit Urteil vom 23. Januar 2020 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich den Rekurs Geering betreffend Änderung des Quartierplans erwartungsgemäss abgelehnt.
Ernst Geering wird diesen Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.