Am 10. Januar 2020 fand die Mitgliederversammlung statt. Informieren Sie sich im Protokoll.
Neues zum Verkehrsprojekt
Frau Stefanie Heid vom Rechtsdienst des Tiefbauamtes hat telefonisch
folgende Auskunft erteilt:
Das Strassenbauprojekt Frankentaler-/Regensdorferstrasse ist beim
Tiefbauamt (TBA) fertig bearbeitet und wurde als Weisung an Stadtrat
Wolff weitergeeitet. Vorgesehen ist ein leicht abgeändertes Projekt: Verschiebung des
Fussgängerstreifens, bessere Berücksichtigung der Velofahrer.
Damit soll die vom Verwaltungsgericht angebrachte Kritik betreffend
Sicherheit genügend berücksichtigt werden.
Auf eine Bevölkerungsinformtion soll verzichtet werden, weil das
Projekt nur wenig geändert worden ist. Das TBA ist der Meinung, dass eine öffentliche Veranstaltung zu viel Aufwand (Zeit, Kosten) bedeuten würde angesichts der relativ kleinen
Aenderungen.
Laut Auskunft von Herrn Macioschek wurde im TBA die Möglichkeit einer Überführung überprüft. Diese würde angeblich für Velofahrer und Rollstühle einen Lift benötigen.
Die Stellungnahme bzw. Meinung von Stadtrat Wolff liegt noch nicht vor.
Es wird ein möglichst baldiger Stadtratsbeschluss angestrebt, möglicherweise noch 2019.
Stadtrat beschliesst überarbeitete kommunale Richtpläne
Der Stadtrat hat am 24. Oktober 2019 den überarbeiteten kommunalen Richtplan an den Gemeinderat überwiesen. Die beiden Einwendungen der IGPR (Nr. 1454 und 1676) wurden nicht berücksichtigt: s. Einwendungsbericht, Seiten 38 und 51.
Baustelleninformation Hurdäckerstrasse
Mit der Umsetzung des Quartierplans Hurdäcker in der Hauswiesen- und Hurdäckerstrasse sowie Im oberen Boden, Abschnitt Nr. 1 48a bis Nr. 167, die Kanalisation, die Werkleitungen, die Strassenbeleuchtung und der Strassenbelag erneuert.
Die Bauarbeiten habeb am Montag, 14. Oktober 2019 begonnen und dauern voraussichtlich bis Ende Februar 2021.
Weitere Informationen s. Flyer des Tiefbauamts.
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Das Bundesgerichtsurteil wird von Rechtsexperten zustimmend kommentiert.
Im Standardwerk «Zürcher Planungs- und Baurecht, Band 2 Bau- und Umweltrecht» wird in der 6. Auflage von 2019 das Bundesgerichtsurteil betreffend Ringling wie folgt kommentiert:
«In den Urteilen 1C313/2015 und IC3017/2015 (Bauprojekt RIngling, Zürich Höngg) beanstandete das höchste Gericht, dass das Baurekursgericht es als «vertretbar» erachtete, das Projekt «nicht als Störfaktor zu betrachten». Daraus ergebe sich ohne Weiteres, dass das Projekt nicht als besonders gut gestaltet gelten könne. Das Verwaltungsgericht seinerseits habe § 71 PBG mindestens teilweise die Anwendung versagt, indem es festgehalten habe, angesichts der Heterogenität der Gebäudeformen in der Umgebung brauche das Projekt auf die vorbestehende Siedlungsstruktur keine Rücksicht zu nehmen. Ausgehend von diesen besonderen Umständen - so dass Bundesgericht in seiner Schlussfolgerung - erweise sich die Rüge der willkürlichen Anwendung beziehungsweise Nichtanwendung von § 71 PBG als begründet. Die Baubewilligung wurde daher aufgehoben. Das Urteil verdient, obwohl mehrfach kritisiert, Zustimmung.»
Fritzsche, Christoph; Bösch, Peter; Wipf, Thomas; Kunz, Daniel: Zürcher Planungs- und Baurecht, Band 1 (Planungsrecht, Verfahren und Rechtsschutz) / Band 2 (Bau- und Umweltrecht), 6. Auflage, Wädenswil, 2019
ISBN/ISSN978-3-85928-100-4
Neue Quartierbeiz an der Bushaltestelle Rütihof
Am 1. August 2019 eröffnet die neue Quartierbeiz CaBaRe an der Endhaltestelle der Buslinie 46 Rütihof.
Öffnungszeiten
Di-Do 6.30 bis 20 Uhr
Fr 6.30 bis 22 Uhr
Sa 8 bis 22 Uhr
So 8 bis 12 Uhr
Weitere Informationen: https://hoengger.ch/eine-neue-quartierbeiz-fuer-den-ruetihof/
Ist die schöne Baumallee durch den Ausbau der Hurdäckerstrasse gefährdet?
Ist die schöne Baumallee durch den Ausbau der Hurdäckerstrasse gefährdet?
Mehr erfahrenNeue Mehrfamilienhäuser und Ausbau der Hurdäckerstrasse
An der Hurdäckestrasse und Im oberen Boden sind 2019 bis 2020 sechs neue Mehrfamilienhäuser geplant.
Davor werden ab August 2019 die Werkleitungen in der Hurdäcker-/Hauswiesenstrasse erneuert und die Hurdäckerstrasse verbreitert.
Der Quartierhof Höngg (Höckli) wird saniert.
Die Stadt Zürich, vertreten durch das Amt für Hochbauten, hat im Rahmen eines selektiven Planerwahlverfahrens nach WTO-Übereinkommen Architekturbüros zur Einreichung von Bewerbungsunterlagen für das Bauvorhaben «Quartierhof Höngg» eingeladen.
Die im Programm vom 28. Juli 2017 festgehaltenen Zuschlagskriterien hat folgendes Architekturbüro am besten erfüllt:
gimmivogt architekten, Rötelstrasse 15, 8006 Zürich
Weitere Informationen: Bericht des Planwahlgremiums
Die Stadt Zürich will den Rütihof um das Doppelte verdichten.
Am 24. September 2018 hat die Stadt Zürich den geplanten kommunalen Richtplan öffentlich aufgelegt. Dieser geht von einen Bevölkerungszunahme von 120’000 (Grösse der Stadt Winterthur) bis 2040 aus. Der neue Richtplan sieht für das Rütihofquartier eine Mittlere Dichte (AZ 100–170 %) vor. Momentan beträgt die Dichte 60–80%. Das würde eine Verdoppelung der Dichte bis 2040 bedeuten.