Neues zum Verkehrsprojekt

Frau Stefanie Heid vom Rechtsdienst des Tiefbauamtes hat telefonisch
folgende Auskunft erteilt:

Das Strassenbauprojekt Frankentaler-/Regensdorferstrasse ist beim
Tiefbauamt (TBA) fertig bearbeitet und wurde als Weisung an Stadtrat
Wolff weitergeeitet. Vorgesehen ist ein leicht abgeändertes Projekt: Verschiebung des
Fussgängerstreifens, bessere Berücksichtigung der Velofahrer.
Damit soll die vom Verwaltungsgericht angebrachte Kritik betreffend
Sicherheit genügend berücksichtigt werden.

Auf eine Bevölkerungsinformtion soll verzichtet werden, weil das
Projekt nur wenig geändert worden ist. Das TBA ist der Meinung, dass eine öffentliche Veranstaltung zu viel Aufwand (Zeit, Kosten) bedeuten würde angesichts der relativ kleinen
Aenderungen.

Laut Auskunft von Herrn Macioschek wurde im TBA die Möglichkeit einer Überführung überprüft. Diese würde angeblich für Velofahrer und Rollstühle einen Lift benötigen.

Die Stellungnahme bzw. Meinung von Stadtrat Wolff liegt noch nicht vor.

Es wird ein möglichst baldiger Stadtratsbeschluss angestrebt, möglicherweise noch 2019.

Baustelleninformation Hurdäckerstrasse

Mit der Umsetzung des Quartierplans Hurdäcker in der Hauswiesen- und Hurdäckerstrasse sowie Im oberen Boden, Abschnitt Nr. 1 48a bis Nr. 167, die Kanalisation, die Werkleitungen, die Strassenbeleuchtung und der Strassenbelag erneuert.

Die Bauarbeiten habeb am Montag, 14. Oktober 2019 begonnen und dauern voraussichtlich bis Ende Februar 2021.

Weitere Informationen s. Flyer des Tiefbauamts.

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Das Bundesgerichtsurteil wird von Rechtsexperten zustimmend kommentiert.

Im Standardwerk «Zürcher Planungs- und Baurecht, Band 2 Bau- und Umweltrecht» wird in der 6. Auflage von 2019 das Bundesgerichtsurteil betreffend Ringling wie folgt kommentiert:

«In den Urteilen 1C313/2015 und IC3017/2015 (Bauprojekt RIngling, Zürich Höngg) beanstandete das höchste Gericht, dass das Baurekursgericht es als «vertretbar» erachtete, das Projekt «nicht als Störfaktor zu betrachten». Daraus ergebe sich ohne Weiteres, dass das Projekt nicht als besonders gut gestaltet gelten könne. Das Verwaltungsgericht seinerseits habe § 71 PBG mindestens teilweise die Anwendung versagt, indem es festgehalten habe, angesichts der Heterogenität der Gebäudeformen in der Umgebung brauche das Projekt auf die vorbestehende Siedlungsstruktur keine Rücksicht zu nehmen. Ausgehend von diesen besonderen Umständen - so dass Bundesgericht in seiner Schlussfolgerung - erweise sich die Rüge der willkürlichen Anwendung beziehungsweise Nichtanwendung von § 71 PBG als begründet. Die Baubewilligung wurde daher aufgehoben. Das Urteil verdient, obwohl mehrfach kritisiert, Zustimmung.»

Fritzsche, Christoph; Bösch, Peter; Wipf, Thomas; Kunz, Daniel: Zürcher Planungs- und Baurecht, Band 1 (Planungsrecht, Verfahren und Rechtsschutz) / Band 2 (Bau- und Umweltrecht), 6. Auflage, Wädenswil, 2019

ISBN/ISSN978-3-85928-100-4

Der Quartierhof Höngg (Höckli) wird saniert.

Die Stadt Zürich, vertreten durch das Amt für Hochbauten, hat im Rahmen eines selektiven Planerwahlverfahrens nach WTO-Übereinkommen Architekturbüros zur Einreichung von Bewerbungsunterlagen für das Bauvorhaben «Quartierhof Höngg» eingeladen.

Die im Programm vom 28. Juli 2017 festgehaltenen Zuschlagskriterien hat folgendes Architekturbüro am besten erfüllt:

gimmivogt architekten, Rötelstrasse 15, 8006 Zürich

Weitere Informationen: Bericht des Planwahlgremiums

Die Stadt Zürich will den Rütihof um das Doppelte verdichten.

Am 24. September 2018 hat die Stadt Zürich den geplanten kommunalen Richtplan öffentlich aufgelegt. Dieser geht von einen Bevölkerungszunahme von 120’000 (Grösse der Stadt Winterthur) bis 2040 aus. Der neue Richtplan sieht für das Rütihofquartier eine Mittlere Dichte (AZ 100–170 %) vor. Momentan beträgt die Dichte 60–80%. Das würde eine Verdoppelung der Dichte bis 2040 bedeuten.

Auszug Faltblatt Bebauungsdichte Rütihof

Faltblatt: Zürich 2040

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