Mit Urteil vom 23. Januar 2020 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich den Rekurs Geering betreffend Änderung des Quartierplans erwartungsgemäss abgelehnt.
Ernst Geering wird diesen Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.
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Mit Urteil vom 23. Januar 2020 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich den Rekurs Geering betreffend Änderung des Quartierplans erwartungsgemäss abgelehnt.
Ernst Geering wird diesen Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.
Am 10. Januar 2020 fand die Mitgliederversammlung statt. Informieren Sie sich im Protokoll.
Frau Stefanie Heid vom Rechtsdienst des Tiefbauamtes hat telefonisch
folgende Auskunft erteilt:
Das Strassenbauprojekt Frankentaler-/Regensdorferstrasse ist beim
Tiefbauamt (TBA) fertig bearbeitet und wurde als Weisung an Stadtrat
Wolff weitergeeitet. Vorgesehen ist ein leicht abgeändertes Projekt: Verschiebung des
Fussgängerstreifens, bessere Berücksichtigung der Velofahrer.
Damit soll die vom Verwaltungsgericht angebrachte Kritik betreffend
Sicherheit genügend berücksichtigt werden.
Auf eine Bevölkerungsinformtion soll verzichtet werden, weil das
Projekt nur wenig geändert worden ist. Das TBA ist der Meinung, dass eine öffentliche Veranstaltung zu viel Aufwand (Zeit, Kosten) bedeuten würde angesichts der relativ kleinen
Aenderungen.
Laut Auskunft von Herrn Macioschek wurde im TBA die Möglichkeit einer Überführung überprüft. Diese würde angeblich für Velofahrer und Rollstühle einen Lift benötigen.
Die Stellungnahme bzw. Meinung von Stadtrat Wolff liegt noch nicht vor.
Es wird ein möglichst baldiger Stadtratsbeschluss angestrebt, möglicherweise noch 2019.
Der Stadtrat hat am 24. Oktober 2019 den überarbeiteten kommunalen Richtplan an den Gemeinderat überwiesen. Die beiden Einwendungen der IGPR (Nr. 1454 und 1676) wurden nicht berücksichtigt: s. Einwendungsbericht, Seiten 38 und 51.
Mit der Umsetzung des Quartierplans Hurdäcker in der Hauswiesen- und Hurdäckerstrasse sowie Im oberen Boden, Abschnitt Nr. 1 48a bis Nr. 167, die Kanalisation, die Werkleitungen, die Strassenbeleuchtung und der Strassenbelag erneuert.
Die Bauarbeiten habeb am Montag, 14. Oktober 2019 begonnen und dauern voraussichtlich bis Ende Februar 2021.
Weitere Informationen s. Flyer des Tiefbauamts.
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Im Standardwerk «Zürcher Planungs- und Baurecht, Band 2 Bau- und Umweltrecht» wird in der 6. Auflage von 2019 das Bundesgerichtsurteil betreffend Ringling wie folgt kommentiert:
«In den Urteilen 1C313/2015 und IC3017/2015 (Bauprojekt RIngling, Zürich Höngg) beanstandete das höchste Gericht, dass das Baurekursgericht es als «vertretbar» erachtete, das Projekt «nicht als Störfaktor zu betrachten». Daraus ergebe sich ohne Weiteres, dass das Projekt nicht als besonders gut gestaltet gelten könne. Das Verwaltungsgericht seinerseits habe § 71 PBG mindestens teilweise die Anwendung versagt, indem es festgehalten habe, angesichts der Heterogenität der Gebäudeformen in der Umgebung brauche das Projekt auf die vorbestehende Siedlungsstruktur keine Rücksicht zu nehmen. Ausgehend von diesen besonderen Umständen - so dass Bundesgericht in seiner Schlussfolgerung - erweise sich die Rüge der willkürlichen Anwendung beziehungsweise Nichtanwendung von § 71 PBG als begründet. Die Baubewilligung wurde daher aufgehoben. Das Urteil verdient, obwohl mehrfach kritisiert, Zustimmung.»
Fritzsche, Christoph; Bösch, Peter; Wipf, Thomas; Kunz, Daniel: Zürcher Planungs- und Baurecht, Band 1 (Planungsrecht, Verfahren und Rechtsschutz) / Band 2 (Bau- und Umweltrecht), 6. Auflage, Wädenswil, 2019
ISBN/ISSN978-3-85928-100-4
Am 1. August 2019 eröffnet die neue Quartierbeiz CaBaRe an der Endhaltestelle der Buslinie 46 Rütihof.
Öffnungszeiten
Di-Do 6.30 bis 20 Uhr
Fr 6.30 bis 22 Uhr
Sa 8 bis 22 Uhr
So 8 bis 12 Uhr
Weitere Informationen: https://hoengger.ch/eine-neue-quartierbeiz-fuer-den-ruetihof/
Ist die schöne Baumallee durch den Ausbau der Hurdäckerstrasse gefährdet?
Mehr erfahrenAn der Hurdäckestrasse und Im oberen Boden sind 2019 bis 2020 sechs neue Mehrfamilienhäuser geplant.
Davor werden ab August 2019 die Werkleitungen in der Hurdäcker-/Hauswiesenstrasse erneuert und die Hurdäckerstrasse verbreitert.
Die Stadt Zürich, vertreten durch das Amt für Hochbauten, hat im Rahmen eines selektiven Planerwahlverfahrens nach WTO-Übereinkommen Architekturbüros zur Einreichung von Bewerbungsunterlagen für das Bauvorhaben «Quartierhof Höngg» eingeladen.
Die im Programm vom 28. Juli 2017 festgehaltenen Zuschlagskriterien hat folgendes Architekturbüro am besten erfüllt:
gimmivogt architekten, Rötelstrasse 15, 8006 Zürich
Weitere Informationen: Bericht des Planwahlgremiums